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Eigentümerwechsel (Ab- Ummeldung)

Was ist beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks zu tun?

 

Bei einem Wechsel des Eigentumsverhältnisses (z.B. Verkauf oder Schenkung) sollte der Wasser- und Abwasserzweckverband Beetzseegemeinden unverzüglich über diesen Kundenwechsel informiert werden (gilt nur im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden).

Denn: Ist die Eintragung im Grundbuch zwar für die beteiligten Personen ausreichend, beendet sie jedoch nicht gleichzeitig die bestehenden Versorgungsverhältnisse. So sind Verkäufer sowie Käufer selbst verpflichtet, eine Änderung unverzüglich schriftlich beim WAZB einzureichen.

 

Angaben, die bei der Ummeldung nicht vergessen werden dürfen:
  • Datum der Übergabe des Grundstücks an den neuen Eigentümer
  • Name und Anschrift des alten sowie des neuen Eigentümers – gegebenenfalls mit der derzeitigen Wohnanschrift, wenn diese von der Grundstücksanschrift abweicht.
  • Zählerstand aller vorhandenen Hauswasserzähler und der gemeldeten Unterzähler inklusive der Unterschrift beider Partner.

 

Eine verspätete Ummeldung kann vor allem für den früheren Eigentümer teuer werden, denn bis zum Stichtag der Ummeldung finden alle Vorgänge in Bezug auf das Versorgungsverhältnis unter seinem Namen statt. Wird der Eigentümerwechsel dem Verband nicht gemeldet, so werden Rechnungen gemäß der Satzung weiterhin an den bisherigen Gebührenschuldner gestellt. Auch erteilte Einzugsermächtigungen sind weiterhin gültig, die entsprechenden Beträge werden also wie bisher vom Konto abgebucht. Da rückwirkende Meldungen nicht berücksichtigt werden können, muss sich der Alteigentümer selbst mit den neuen Grundherren über die Rechnungsbeträge einigen.

 

Wieviel einfacher ist da doch eine rechtzeitige Ummeldung. Also erst ummelden, dann aufdrehen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen,

Tel. 03381 70 28 13.