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Beschlüsse

Beschlüsse 2022

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 03.03.2022 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 001 /2022

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
     Erträge                                                                  1.443.036 €
     Aufwand                                                                -1.427.514 €
     Gewinn/Verlust                                                            15.522 €
Vermögensplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss
     aus der laufenden Geschäftstätigkeit                       238.452 €
     aus der Investitionstätigkeit                                       -82.900 €
     aus der Finanzierungstätigkeit                                 -176.627 €
Neue Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Verbandsumlage Gesamt (brutto): 0,00 €
Das entspricht je Einwohner 0,00 €
Im Wirtschaftsplan 2021 war eine Umlage für 2022 von 96.925,00 € prognostiziert.
Der voraussichtliche Jahresgewinn 2022 wird 15.522 € betragen. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ansätze unterliegen möglichen notwendigen Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr.
Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 in der am Abend der Sitzung vorliegenden Form.

Beschluss Nr. 002/22

Kassenkreditlie 2022

Die Verbandsversammlung beschließt die Kassenkreditlinie für 2022

auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festzulegen.

Begründung:

Die Kassenkreditlinie wird auf 250.000 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festgesetzt, um ggf. Liquiditätsengpässe im Wirtschaftsjahr 2022 ausgleichen zu können.

Im Wirtschaftsjahr 2021 musste der Kassenkredit 1mal in Anspruch genommen werden. Dafür sind Kosten in Höhe von 60,38 € angefallen.

Gemäß §14 der Eigenbetriebsverordnung ist der Höchstbetrag des Kassenkredites mit einem separaten Beschluss festzulegen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss Nr. 003 /2022

Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2021

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 an:

Hergaden Wirtschaftsprüfung GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Magdeburger Straße 21

14770 Brandenburg

 

Beschluss Nr. 004 /2022

Entschädigungssatzung

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der Neufassung der Entschädigungssatzung vom 19.10.2005 in der am Abend der Sitrzung vorliegenden Form.

Begründung:

Die Höhe Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung soll mit dieser Änderungssatzung an übliche Entschädigungen in vergleichbaren Strukturen angepasst werden.

 

Beschluss Nr. 005 /2022

Auftragsvergabe zur Kalkulation der Gebühren für die Wirtschaftsjahre 2023/ 2024 und die Nachkalkulation der gebühren für die Wirtschaftsjahre 2019/ 2020

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe an:

BKC Kommunal-Consult GmbH

Am Reitplatz1

14624 Dallgow-Döberitz

 

Beschluss Nr. 006 /2022

Verwaltungsgebührensatzung

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der Satzung in der am Abend der Sitrzung vorliegenden Form.

Begründung:

Bisher werden in der Verwaltung keine Gebühren für Verwaltungstätigkeiten, Auslagen und Nebenleistungen erhoben, die nicht als allgemeine Verwaltungstätigkeiten erforderlich sind, sondern die auf Kundenanforderung erfolgen bzw. durch Handlungen von Kunden bedingt sind.
In dieser Satzung soll die Verfahrensweise festgelegt werden. Eine Gebührenliste ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. Der Festsetzung der einzelnen Gebühren liegt die Kalkulation des durchschnittlichen Aufwandes vergleichbarer Leistungen zugrunde.

 

 

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 06.12.2022 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 007 /2022

Beschluss Nr. 008 /2022

Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2022

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung

für das Wirtschaftsjahr 2022 an:

Hergaden Wirtschaftsprüfung GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Magdeburger Straße 21,14770 Brandenburg

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 009 /2022

Beschluss zur geprüpften Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis

und beschließt den Jahresverlust 2019 von -2.127,25 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 010 /2022

Beschluss zur geprüpften Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis

und beschließt den Jahresverlust 2020 von -228.430,28 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 011 /2022

Beschluss zur Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023 und 2024

und Nachkalkulation für den Zeitraum 2019 und 2020

Die Verbandsversammlung beschließt folgende Leistungsgebühren ab 01.01.2023:

Trinkwasser netto:                         2,49 €/m³      incl. 7% USt brutto     2,66 €/m³

Schmutzwasser:                             4,61 €/m³

Fäkalabfuhr:                                 11,99 €/m³

Begründung:

Die Kalkulation für 2023 und 2024 wurde extern vergeben und von

BKC Kommunal-Consult GmbH, Dallgow-Döberitz durchgeführt.

Die Vorauskalkulation für 2023/ 2024 und die Nachkalkulation für 2019/ 2020 lagen

den Vertretern der Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Sitzung zur Beratung

vor und wurden erläutert.

Die Nachkalkulation der Jahre 2019 bis 2020 basiert auf den jeweiligen Jahresabschlüssen,

die Kalkulation für die Jahre 2023 bis 2024 im Wesentlichen auf dem vorläufigen Wirtschaftsplan.

Die Nachkalkulation für 2019/2020 weist im Trinkwasserbereich eine Kostenunterdeckung

in Höhe von 110.460,15€, im Schmutzwasserbereich (zentral) eine Kostenunterdeckung

von 77.775,55€ und bei der Fäkalabfuhr eine Überdeckung von 833,11 € aus.

Die kostendeckenden Mengengebühren für den Kalkulationszeitraum 2023/2024

wurden unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation

für 2019/2020 ermittelt.

Trinkwasser          netto      2,49 €/m³                     (bisher netto 2,38 €/m³)

                             brutto     2,66 € (incl. 7% USt)    (bisher brutto 2,55 €/m³)

Schmutzwasser                  4,61 €/m³                      (bisher 4,14 €/m³)

Fäkalabfuhr                      11,99 €/m³                       (bisher 9,39 €/m³)

Bei Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren ergeben sich für eine durchschnittliche

Abnahmestelle (3 Personen) mit zentraler Trinkwasserversorgung und zentralem

Schmutzwasseranschluss im Verbandsgebiet und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch/

Schmutzwasseranfall von 100m³ folgende Mehrkosten für 2023 und 2024 gegenüber 2022:

Trinkwasser    +11 €                                      Schmutzwasser + 47 €

Die Gebührenfestsetzung erfolgte auf Beschluss der Verbandsversammlung durch

die Vertreter der Mitgliedsgemeinden.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 012 /2022

7. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“

über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung

und Kostenersatz für Hausanschlüsse
– Abgabensatzung Wasserversorgung – (ASWV) vom 14.04.2010

Die Verbandsversammlung beschließt diese 7. Änderungssatzung in der vorliegenden Form

der Änderung des § 12, Absatz (2) a) Leistungsgebühren entsprechend Beschluss 011/2022

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 013 /2022

6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“

über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung

und Kostenersatz für Hausanschlüsse

– Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung – (ASSB)

Die Verbandsversammlung beschließt diese 6. Änderungssatzung in der vorliegenden Form

der Änderung des § 12, Absatz (2) a) Leistungsgebühren entsprechend Beschluss 011/2022.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 014 /2022

8. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“

über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

(Sammelgruben und Kleinkläranlagen)– Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE)

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 8. Änderung der Gebührensatzung

Grundstücksentwässerungsanlagen in der vorliegenden Form der Änderung des § 4 Gebührensatz Absatz (1)

entsprechend Beschluss 011/2022

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

 

Beschlüsse 2021

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 30.03.2021 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 001 /2021

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
     Erträge                                                                  1.419.789 €
     Aufwand                                                                -1.413.427 €
     Gewinn/Verlust                                                             6.362 €
Vermögensplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss
     aus der laufenden Geschäftstätigkeit                       265.708 €
     aus der Investitionstätigkeit                                       -40.400 €
     aus der Finanzierungstätigkeit                                   -41.307 €
Neue Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Verbandsumlage Gesamt (brutto): 186.032,00 €
Das entspricht je Einwohner 49,98 €
Im Wirtschaftsplan 2020 war eine Umlage für 2021 von 130.661,06 € prognostiziert.
Der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 wird 6.362 € betragen. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ansätze unterliegen möglichen notwendigen Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr.
Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 in der am Abend der Sitzung vorliegenden Form.

Beschluss Nr. 002/21

Kassenkreditlie 2021

Die Verbandsversammlung beschließt die Kassenkreditlinie für 2021

auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festzulegen.

Begründung:

Die Kassenkreditlinie wird auf 250.000 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festgesetzt, um ggf. Liquiditätsengpässe im Wirtschaftsjahr 2021 ausgleichen zu können.

Im Wirtschaftsjahr 2020 musste der Kassenkredit 2mal in Anspruch genommen werden. Dafür sind Kosten in Höhe von 220,83 € angefallen.

Gemäß §14 der Eigenbetriebsverordnung ist der Höchstbetrag des Kassenkredites mit einem separaten Beschluss festzulegen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

 

Beschluss Nr. 003 /2021

Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2020

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 an:

Hergaden Wirtschaftsprüfung GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Magdeburger Straße 21

14770 Brandenburg

 

Beschluss Nr. 005/21

Erschließung Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserableitung Kastanienstraße 24-31 Radewege-Siedlung

Die Verbandsversammlung beschließt die Planung für die Erschließung Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserableitung im Gebiet Kastanienstraße 24-31 in Radewege-Siedlung nicht weiter zu führen.

Begründung:

In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 18.08.2020 wurde festgelegt, dass die Planung bis zur nächsten Sitzung soweit beauftragt wird, dass die zu erwartenden Kosten als Grundlage für eine Entscheidung vorliegen werden. Es wäre dann zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Erschließung des Gebietes erfolgen soll. Die Fortsetzung der Planung und Bauvorbereitung würde dann 2021 entsprechend eingeplant.

Die Planung wurde für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) beauftragt und liegt nun vor. Entsprechend der Kostenschätzung ist mit Baukosten von insgesamt netto 240.660 € zu rechnen. (Trinkwasser: 127.420 € und Schmutzwasser: 113.240 €). Dazu kommen entsprechende Planungskosten in Höhe von insgesamt 23.600 €.

Die Gegenfinanzierung durch Anschlussbeiträge würde bei Annahme einer durchschnittlichen bebauten Fläche pro Grundstück von ca. 73m³ lediglich ca. 30.000€ betragen.

 

 

Beschlüsse 2020

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 18.08.2020 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

 
Beschluss 006/2020

5. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung und Kostenersatz für Hausanschlüsse - Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung – (ASSB)
Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 5. Änderungssatzung  in der vorliegenden Form der Änderung des Inkrafttretens des § 12 Gebührensatz Absatz 12 a) Leistungsgebühr entsprechend Beschluss 003/2020.

Begründung:

Die Kalkulation der Gebühren für 2021/ 2022 wurde am Abend der Sitzung erörtert. Die Verbandsversammlung hat entsprechend Beschluss 003/2020 die Festsetzung der Leistungsgebühren beschlossen.

Dementsprechend ist die 5. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung (ASSB) auszufertigen.

Die 5. Änderungssatzung wird ab 01.01.2021 wirksam.

 
Beschluss 005 /2020

6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung und Kostenersatz für Hausanschlüsse - Abgabensatzung Wasserversorgung – (ASWV)
Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 6. Änderungssatzung  in der vorliegenden Form der Änderung des Inkrafttretens des § 12 Gebührensatz Absatz 12 a) Leistungsgebühr entsprechend Beschluss 003/2020.

Begründung:

Die Kalkulation der Gebühren für 2021/ 2022 wurde am Abend der Sitzung erörtert. Die Verbandsversammlung hat entsprechend Beschluss 003/2020 die Festsetzung der Leistungsgebühren beschlossen.

Dementsprechend ist die 6. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung (ASWV) auszufertigen.

Die 6. Änderungssatzung wird ab 01.01.2021 wirksam.

 
Beschluss 004 /2020

7. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen)– Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE)
Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 7. Änderung der Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen (GGE) in der vorliegenden Form der Änderung des Inkrafttretens der 6. Änderungssatzung sowie des § 4 Gebührensatz Absatz (1) entsprechend Beschluss 003/2020.

Begründung:

Mit Beschluss 007/19 vom 10.12.2019 wurde die Ausfertigung der 6. Änderungssatzung GGE beschlossen.

In Anbetracht zahlreicher Nachfragen von betroffenen Grundstückseigentümern und damit verbundener Ortstermine ist die Vorlaufzeit zum Inkrafttreten der 6. Satzungsänderung der GGE nicht ausreichend.

Ebenso ist für die Organisation des erforderlichen Verwaltungsaufwandes mehr Zeit erforderlich.

Mit der 7. Änderungssatzung GGE wird das Inkrafttreten der 6. Änderungssatzung neu geregelt; die Festlegungen der 6. Änderungssatzung GGE sollen am 01.01.2022 in Kraft treten.

Desweitern ist entsprechend Beschluss 003/2020 der Gebührensatz der Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen zu ändern. Diese Änderung soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen in der vorliegenden Form.

 

Beschluss 003 /2020
Gebührenkalkulation 2021/2022 und Nachkalkulation 2017/2018
Die Verbandsversammlung beschließt folgende Leistungsgebühren ab dem 01.01.2021:

Trinkwasser netto        2,38 €/m³ (bisher 2,15 €/m³)

Schmutzwasser          4,14 €/m³ (bisher 4,19 €/m³)
Fäkalabfuhr                 9,39 €/m³ (bisher 10,94 €/m³).

Begründung (gekürzt):

Sowohl die Überdeckung in Höhe von 144.740,21 € im Schmutzwasser, als auch die  Unterdeckungen im Trinkwasser in Höhe von 9.959,33 € und bei der Fäkalabfuhr in Höhe von 283,79 € aus der Nachkalkulation für die Periode 2017/ 2018 wurden bei der Kalkulation für 2021/ 2022 in voller Höhe berücksichtigt.

2. Variante Gebührenermittlung 2021/ 2022:

Bei der Fäkalentsorgung wurde im Hinblick auf die geplante Änderung des Abrechnungsmodus ab 2022 die Fäkalienmenge auf 150% der Menge 2021 somit auf 6.000 m³ erhöht. Dadurch kann die Gebühr gesenkt werden. Außerdem verschiebt sich der Kostenschlüssel zur Verteilung der nicht direkt zuzuordnenden Kosten und auch im Schmutzwasser sinkt die kalkulierte Gebühr.
Trinkwasser netto          2,38 €/m³ (bisher 2,15 €/m³) brutto 2,55 € (incl. 7% MwSt)

Schmutzwasser             4,14 €/m³ (bisher 4,19 €/m³)

Fäkalabfuhr                   9,39 €/m³ (bisher 10,94 €/m³).

Wird eine Unterdeckung nicht berücksichtigt, erfolgt die Finanzierung dieses Anteils über Umlagen durch die Gemeinden.

Die Gebührenfestsetzung erfolgte auf Beschluss der Verbandsversammlung durch die Vertreter der Mitgliedsgemeinden.

 
Beschluss 002 /2020

Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2018 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und beschließt den Jahresgewinn von 30.388,70 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2018 entlastet.

Begründung:

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde durch Diplom Finanzwirt (FH) Detlef Hergaden durchgeführt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 wurde aufgestellt. Der Zweckverband schloss das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresgewinn von 30.388,70 € ab (2017 = -93.787,61 €, 2016 = 194.798,63 €, 2015 = 117.941,04€).

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Zweckverband insbesondere durch die hohen Zinszahlungen und Tilgungen, welche durch die kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen nicht gedeckt sind, belastet ist.

Um der hohen Zinsbelastung entgegen zu wirken, erfolgte im Januar 2018 die Umschuldung eines Darlehens in Höhe von 5.328.949,46 € von der BNP Paribas Bank zur Mittelbrandenburgischen Sparkasse mit nunmehr einem Zinssatz in Höhe von 0,6 % (zuvor 5,88 %). Jedoch ist die Tilgungsleistung durch die Umschuldung im Gegenzug stark gestiegen, so dass Umlagen auch zukünftig nicht zu vermeiden sein werden.

Nach dem Ergebnis der Prüfung vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Verbandsvorsteher kann entlastet werden.

Beschluss 001 /2020
Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2019
Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirschaftsjahr 2019 an:

Hergarden Wirtschaftsprüfung GmbH

Magdeburger Straße 21

14770 Brandenburg

 

 

Beschlüsse 2019

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 10.12.2019 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:
Beschluss Nr. 008 /19

Festlegung der kalkulatorischen Zinsen auf 3,84%

Die Verbandsversammlung beschließt den kalkulatorischen Zinssatz ab 2020 für die  Nachkalkulation 2019/20 sowie die Gebührenkalkulationen ab 2021/2022 auf 3,84% festzulegen.

Begründung (gekürzt): Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern gebundene Eigen- u. Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt.

Der Verband hat bis zur Umschuldung im Januar 2018  den tatsächlichen Zinssatz in Höhe von 5,88 % angesetzt.

Für kostenrechnende Einrichtungen sehen die gesetzlichen Grundlagen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor. Die rechtlichen  Bedingungen sind durch das Kommunalabgabengesetzt des Landes Brandenburg (KAG) als maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gebührenkalkulation definiert. Gerade bei langlebigen Anlagegütern ist das Abstellen auf das langjährige Mittel von Geld- u. Kapitalmarktrenditen sachlich begründet. Eine Verpflichtung, sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Gebührensprünge ständig nachzusteuern, gibt es nicht.

Grundlage der Berechnung sind die vergangenen Haushaltsjahre (2008-2017).

Aufgrund dieser Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher kalkulatorischer Zinssatz von 3,84 %.

Bis zur Umschuldung des Kredites zum 30.01.2018 wurde dafür der Zinssatz des Kredites angesetzt. Nach der Umschuldung liegt der neue Zinssatz so niedrig, dass damit keine Kostendeckung erreicht werden kann. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, aber nicht übersteigen.  Angemessen im Sinne der Vorschriften dürfte ein Mischzinssatz sein, der sich aus dem Zinssatz längerfristiger Geldanlagen und dem längerfristigen Zinssatz der aufgenommenen Kredite zusammensetzt. Beide Werte werden gleich gewichtet.

Der gewählte Zinssatz von 3,84 % wurde anhand der durchschnittlichen Verzinsung des Fremdkapitals sowie der Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Anleihen der öffentlichen Hand jeweils der letzten 10 Jahre ermittelt. Dieser kalkulatorische Zinssatz gilt für alle Kalkulationen bzw. Nachkalkulationen,  die ab 2020 auszufertigen sind.

Beschluss Nr. 007 /19

6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen)– Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE)

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 6. Änderung der Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen

Begründung (gekürzt): Die Abrechnung der Grubenentleerung erfolgt momentan auf Grundlage der am Entsorgungsfahrzeug gemessenen Mengen. Die Messung selbst ist technisch am Fahrzeug nur ungenau realisierbar, die Genauigkeit schwankt schon z.B. je nach Geländeneigung am Standort des Fahrzeugs. Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen mit Kunden und Entsorgungsunternehmen.

Die 44 Abnahmestellen, die mit zentralem Trinkwasseranschluss versorgt werden, aber keinen zentralen Schmutzwasseranschluss nutzen können, sondern über Sammelgruben entsorgt werden, wurden näher untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass nur 36 % des gelieferten Trinkwassers als Fäkalwasser entsorgt wurde. (Datengrundlage 2018)

Den Gebührenmaßstab für diese Abnahmestellen auf den Trinkwasserbezug abzustellen erscheint vor diesem Hintergrund notwendig.

Zum Stand 2018 waren weitere 502 Sammelgruben insgesamt im Verbandsgebiet registriert, davon 46 Sammelgruben für Wohnhäuser (Hauptwohnsitz) und 456 Sammelgruben für Bungalows/ Wochenendhäuser. Da diese Abnahmestellen i.d.R. über eigene Brunnen verfügen, muss die verbrauchte und zu entsorgende Fäkalienmenge anderweitig gemessen bzw. geschätzt werden.

Der Verband hat im Namen der angehörenden Gemeinden nach brandenburgischem Wassergesetz die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.

Mit dieser Satzungsänderung sollen die Eigentümer von Sammelgruben motiviert werden, das gesamte anfallende Abwasser einer geordneten Entsorgung zuführen zu lassen.

Die Abrechnung für die Fäkalentsorgung wird den Abrechnungsmodalitäten für Trink- und Schmutzwasser angepasst.

Diese Satzungsänderung soll ab 01.01.2021 in Kraft treten.

Es wird so Zeit eingeräumt, die erforderlichen Einrichtungen zur Mengenerfassung einbauen zu lassen.

Mit der nächsten Abrechnung wird die Information an die betroffenen Kunden verteilt.

2020 sind die Gebühren für den Zeitraum 2021/2022 neu zu kalkulieren. Entsprechend werden dann die Gebühren unter Einbeziehung der neuen Randbedingungen für die Fäkalentsorgung neu festzusetzen sein

Die Verbandversammlung beschließt, die Ausfertigung der 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE) zur Gebührensatzung Grubenentwässerung

Beschluss Nr. 006 /19

Kassenkreditlinie 2020

Die Verbandsversammlung beschließt die Kassenkreditlinie für 2020

auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festzulegen.

Begründung: Die Kassenkreditlinie wird auf 250.000 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festgesetzt, um den ggf. Liquiditätsengpass zu Jahresbeginn 2020 ausgleichen zu können. Gemäß §14 der Eigenbetriebsverordnung ist der Höchstbetrag des Kassenkredites mit einem separaten Beschluss festzulegen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss Nr. 005 /19

Wirtschaftsplan 2020

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020

in der am Abend der Sitzung vorliegenden Form.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan

     Erträge                                                                  1.399.585 €

     Aufwand                                                                -1.542.291 €

     Gewinn/Verlust                                                        -142.706 €

Vermögensplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss

     aus laufender Geschäftstätigkeit                              104.629 €

     aus der Investitionstätigkeit                                       -35.800 €

     aus der Finanzierungstätigkeit                                 -206.046 €

Neue Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Verbandsumlage Gesamt (brutto): 175.091,00 €

Das entspricht je Einwohner 47,13€

Im Wirtschaftsplan 2019 war eine Umlage für 2020 von 197.057,80 € prognostiziert.

Der voraussichtliche Jahresverlust 2020 wird -142.706 € betragen.

Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Ansätze unterliegen möglichen notwendigen Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr.

Entwicklung der Verbandsumlagen 2010 bis 2020

Wirtschaftsjahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Umlage in €

124.989€

50.818 €

158.079€

180.221€

249.733€

34.618 €

65.126 €

72.306 €

54.643 €

72.127 €

175.091€

pro Kopf

35,26€

14,49€

45,67€

51,74€

72,09€

9,78€

18,58€

20,21€

15,04€

19,43€

47,13€

 

 

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beetzseegemeinden hat in Ihrer Sitzung am 27.08.2019 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 004 /19

Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines Beitritts des Verbandes bzw. seiner Mitgliedsgemeinden in den Wasser- und Abwasserzweckverband Havelland

Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsteher gemeinsam mit dem Verbandsvorsteher des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Havelland (WAH) ein geeignetes externes Unternehmen mit der Erstellung eines Gutachtens über die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Beitritts des Verbandes bzw. seiner Mitgliedsgemeinden in den Wasser- und Abwasserzweckverband Havelland zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt nur unter den Voraussetzungen, dass die Verbandsversammlung des WAH einen gleichlautenden Beschluss fasst und die Erstellung des Gutachtens auf der Grundlage der Richtlinie Strukturanpassung des MLUL vom 20.02.2019 gefördert wird.

Beschluss Nr. 003/19

Vertrag über den Reparaturkostenzuschuss für den Linereinzug in Schmutzwasserkanäle im Gewerbegebiet Hohenstücken, Brandenburg zwischen WAZB und BRAWAG GmbH

Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Vertrag zu unterzeichnen.

Begründung (gekürzt): Der Verband leitet das gesamten Abwasser aus dem Verbandsgebiet, außer Briest, über eine Abwasserdruckleitung vom Hauptpumpwerk Brielower Aue bis zum Übergabeschacht ins Kanalnetz der BRAWAG in der Friedrichshafener Straße, Brandenburg (Gewerbegebiet Hohenstücken). Mit dem Schreiben vom 17.01.2018 teilte die BRAWAG GmbH dem Verband mit, dass im Kanalnetz der BRAWAG Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die BRAWAG erwarte eine angemessene Kostenbeteiligung des WAZB an den Kosten der geplanten Sanierung und den Kosten der bereits realisierten Schachtsanierung.

Bei Unterzeichnung des vorliegenden Vertragsentwurfes verpflichtet sich der WAZB zur Erstattung von 80% der Sanierungskosten aufgeteilt auf 4 Jahre.

 
Beschluss Nr. 002 /19
Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2017 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und beschließt den Jahresverlust von 93.787,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
Begründung (gekürzt): Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Zweckverbandes einschließlich der dargestellten Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Es wird festgestellt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes.
Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
 
Beschluss Nr. 001 /19
Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2018
Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 an:
Hergaden Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Magdeburger Straße 21
14770 Brandenburg
 

Beschlüsse 2018

Die Verbandsversammlung Wasser- und Abwasserzweckverband „Beetzseegemeinden“ (WAZB) hat in Ihrer Sitzung am 10.12.2018 folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss 009/18

1. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen(Sammelgruben und Kleinkläranlagen)

– Grubenentwässerungssatzung – (GES)

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausfertigung der 1. Änderungssatzung in Form der Änderung von § 8, Absatz (1) und § 9 Absatz (1) in der Begründung.

In den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten der Grubenentwässerungssatzung hat sich gezeigt, dass für einige in der Praxis immer wiederkehrende Probleme keine eindeutige Regelung in der Satzung zu finden ist. Deshalb sind Ergänzungen erforderlich, die sowohl die Ausführung, den Betrieb und die Unterhalten der dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen als auch die Entsorgung der Sammelgruben betreffen.

§ 8 Ausführung, Betrieb und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage Absatz (1): – bisheriger Text: Grundstücksentwässerungsanlage und Zufahrtswege sind so zu bauen und zu unterhalten, dass die Anlagen durch die von dem Verband bzw. den beauftragten Unternehmen eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge mit vertretbarem Aufwand entsorgt werden können. Die Anlage muss frei zugänglich sein. Der Deckel muss durch eine Person zu öffnen sein.

Neue Textergänzung: Der Verband kann verlangen, dass die Zufahrt zur Grundstücksentwässerungsanlage instand gehalten und die ungehinderte Zufahrt für die Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet wird. Hierzu kann der Verband insbesondere die Beseitigung von störenden Anlagen und Bepflanzungen anordnen.

Ab dem 01.01.2021 ist an der Grundstücksgrenze im Bereich der öffentlichen Zuwegung für jede Sammelgrube eine Übergabemöglichkeit durch den Grundstückseigentümer bzw. dem nach § 2 Absatz (3) ihm Gleichgestellten vorzuhalten. Diese muss von außenhalb des Grundstückes zu benutzen sein, ohne dass der Beauftragte des Verbandes das Grundstück betreten muss. Der Übergabepunkt ist mit einer Absaugvorrichtung – Stahlrohr mit Schnellkupplung DN 100 und Endstopfen – auszurüsten. Auf Antrag kann der Verband Ausnahmen zulassen.

§ 9 Durchführung der Entsorgung Absatz (1) Bisheriger Text: Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Neue Textergänzung: Der Verband kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Dafür ist ein Antrag beim Verband zustellen. Der Verband entscheidet durch Bescheid.

Auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen bleiben unberührt.

§ 9 Durchführung der Entsorgung Absatz (7) neuer Absatz: Wird eine Notentsorgung durch versäumte Anmeldung oder Füllstandskontrolle erforderlich, so erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

Dementsprechend ist die 1. Änderungssatzung zur Grubenentwässerungssatzung – (GES) auszufertigen.

Die 1. Änderungssatzung wird ab 01.01.2019 wirksam.

Alle betreffenden Kunden erhalten mit der Abrechnung der nächsten Fäkalabfuhr ein Merkblatt zur Grubenentsorgung und die Mitteilung der Satzungsänderung mit technischen Hinweisen zur Einrichtung der Übergabemöglichkeit.

 

 

Beschluss 008/18

5. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) – Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE) vom 14.04.2010

Die Verbandsversammlung beschließt diese 5. Änderungssatzung in der vorliegenden Form der Änderung des § 4, Absatz (1) Gebührensatz entsprechend Beschluss 005/18.

Die Kalkulation der Gebühren für 2019/ 2020 wurde am Abend der Sitzung erörtert. Die Verbandsversammlung hat entsprechend Beschluss 005/18 die Festsetzung der Benutzungsgebühren beschlossen.

Dementsprechend ist die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE) auszufertigen.

Die 5. Änderungssatzung wird ab 01.01.2019 wirksam.

 

Beschluss 007/18

4. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die

öffentliche Schmutzwasserbeseitigung und Kostenersatz für Hausanschlüsse

– Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung – (ASSB)

Die Verbandsversammlung beschließt diese 4. Änderungssatzung in der vorliegenden Form der Änderung des § 12, Absatz (2) a) Leistungsgebühren entsprechend Beschluss 005/18.

Die Kalkulation der Gebühren für 2019/ 2020 wurde am Abend der Sitzung erörtert. Die Verbandsversammlung hat entsprechend Beschluss 005/18 die Festsetzung der Leistungsgebühren beschlossen.

Dementsprechend ist 4. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung (ASSB) auszufertigen.

Die 4. Änderungssatzung wird ab 01.01.2019 wirksam.

 

Beschluss 006/18

5. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung und Kostenersatz für Hausanschlüsse
– Abgabensatzung Wasserversorgung – (ASWV) vom 14.04.2010

Die Verbandsversammlung beschließt diese 5. Änderungssatzung in der vorliegenden Form der Änderung des § 12, Absatz (2) a) Leistungsgebühren entsprechend Beschluss 005/18

Die Kalkulation der Gebühren für 2019/ 2020 wurde am Abend der Sitzung erörtert. Die Verbandsversammlung hat entsprechend Beschluss 005/18 die Festsetzung der Leistungsgebühren beschlossen.

Dementsprechend ist die 5. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung (ASWV) auszufertigen.

Die 5. Änderungssatzung wird ab 01.01.2019 wirksam.

 

Beschluss 005/18

Gebührenkalkulation 2019/ 2020 und Nachkalkulation Periode 2015/ 2016

Die Verbandsversammlung beschließt folgende Leistungsgebühren ab 01.01.2019:

Trinkwasser netto: 2,15 €/m³ (bisher 2,05 €/m³), brutto (incl. 7% USt): 2,30 €/m³

Schmutzwasser: 4,19 €/m³ (bisher 4,76 €/m³)

Fäkalabfuhr: 10,94 €/m³ (bisher 9,54 €/m³).

Nachkalkulation für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 erfolgte anhand der vorliegenden Jahresabschlüsse. Im Trinkwasser ergibt sich daraus eine Gesamtunterdeckung von 51.737,25 € für beide Jahre, im Schmutzwasser eine Überdeckung von insgesamt 33.087,21 € und für die Fäkalentsorgung eine Überdeckung von 2.492,10.

Sowohl Unterdeckung als auch Überdeckung aus 2015/ 2016 wurden in voller Höhe in der Kalkulation der Gebühren für 2019 und 2020 berücksichtigt.

Für zentral an Trink- und Schmutzwassernetz angeschlossene Bürger ergibt sich in der Summe ein neuer Preis für Wasser/ Abwasser von brutto 6,49 €/ m³,
bisher 6,95 €/m³. Bei einem Durchschnittsverbrauch im Verbandsgebiet von 32 m³/ Einwohner jährlich werden 14,72 € eingespart. Für einen 3-Personen-Haushalt sind das 44,16 € im Jahr.

 
Beschluss 004/18

Kassenkreditlinie 2019

Die Kassenkreditlinie wird auf 250.000 € (100.000 € TW + 150.000 € SW) festgesetzt, um den ggf. Liquiditätsengpass zu Jahresbeginn 2019 ausgleichen zu können.

Gemäß §14 der neuen Eigenbetriebsverordnung ist der Höchstbetrag des Kassenkredites mit einem separaten Beschluss festzulegen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

 

Beschluss 003/18

Wirtschaftsplan 2019

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 in der Form der Vorlage und Erläuterung zur Sitzung am 10.12.2018:

Es betragen: gesamt in €

Im Erfolgsplan

Erträge: 1.284.402

Aufwendungen: -1.358.877

Jahresgewinn/ -verlust: -74.475

 

Im Vermögensplan

Mittelzufluss/ Mittelabfluss

Aus laufender Geschäftstätigkeit: 160.180

Aus Investitionstätigkeit: -45.200

Aus Finanzierungstätigkeit: -300.777

 

Verbandsumlage Gesamt (brutto) 72.127,00 € entspricht je Einwohner 19,43 €

(2015 = 9,78 €, 2016 = 18,58 €, 2017 = 20,21 €, 2018 = 15,04 €)

Neue Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Der voraussichtliche Jahresverlust 2019 wird -74.475 € betragen und auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ansätze unterliegen möglichen notwendigen Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr.

 

Beschluss 002/18

Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2016 und

Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis und beschließt den Jahresfehlbetrag von 194.798,63 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.

 
Beschluss 001/18

Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2017

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 an:

Hergarden Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschacht

Magdeburger Straße 21, 14770 Brandenburg

 

Beschlüsse 2017

Die Verbandsversammlung Wasser- und Abwasserzweckverband „Beetzseegemeinden“ (WAZB) hat in Ihrer Sitzung am 05.12.2017 folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss 005/17

Die Verbandsversammlung beschließt die Kassenkreditlinie für 2018 auf einen Höchstbetrag von 250.000 € (100.000 € Trinkwasser + 150.000 € Schmutzwasser) festzulegen.

 

Beschluss 004/17

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 in der Form der Vorlage und Erläuterung zur Sitzung am 05.12.2017:

Es betragen: Gesamt in €

im Erfolgsplan

Erträge:                        1.299.413

Aufwendungen:           -1.280.941

Jahresgewinn/-verlust:      18.472

 

im Vermögensplan

Mittelzufluss/ Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit:     232.906

aus Investitionstätigkeit:                   -  59.200

aus Finanzierungstätigkeit:              -209.256

 

Die Verbandsumlage Gesamt (brutto) 54.643,00 € entspricht je Einwohner 15,04 €
(2015 = 9,78 €, 2016 = 18,58 €, 2017 = 20,21 €).

Neue Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Der voraussichtliche Jahresgewinn 2018 wird 18.472 € betragen. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ansätze unterliegen möglichen notwendigen Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr.

 

Beschluss 003/17

Beschluss zur Kreditumschuldung

Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Kredites zur Umschuldung an die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam.

 

 

Die Verbandsversammlung Wasser- und Abwasserzweckverband „Beetzseegemeinden“ (WAZB) hat in Ihrer Sitzung am 23.05.2017 folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Beschluss 002/17

Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung 2015 zur Kentnis und beschließt den Jahresfehlbetrag  von 117.941,04 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verbandsvorsteher wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

 
Beschluss 001/17

Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2016

Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 an:

Hergaden Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Magdeburger Straße 21, 14770 Brandenburg

 

 

Die Beschlüsse aus den Jahren 2016 und älter sind während der Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung in den Diensträumen des verbandes einzusehen.