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Sammelgruben und Kleinkläranlagen

 Steht Ihnen kein Anschluss an das zentrale Kanalnetz des Verbandes zur Verfügung, muss Ihr häusliches Schmutzwasser in eine abflusslosen Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage geleitet werden. Für Abfuhr und Entsorgung dieses Schmutzwassers bzw. Klärschlammes ist im Verbandsgebiet der WAZB zuständig.

Die Benutzungsgebühr beträgt ab 01.01.2023 für die Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen 11,99 €/m³ Anlageninhalt.

 

 

Details lesen Sie bitte in § 4 Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“ über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) – Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen – (GGE) zuletzt geändert in der 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Beetzsee 01/2023.

[Satzungen Sammelgruben und Kleinkläranlagen]