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Herzlich Willkommen

 Öffnungszeiten

Montag:9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag:9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 14 Uhr
Mittwoch:keine Sprechzeiten
Donnerstag:9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17 Uhr
Freitag:keine Sprechzeiten

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Hier können Sie Ihren Zählerstand für Ihren Bungalow übermitteln.

 

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Für die Klärung von persönlichen Anliegen bitten wir um Vereinbarung eines Termines, dann kann der jeweilige Bearbeiter gut vorbereitet Ihre Fragen beantworten.

Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.

 

 


Störungen / Havarien am Trinkwasser- bzw. Schmutzwassernetz melden Sie bitte unter 03381 543-0.

 

Ansprechpartner für die Fäkalabfuhr im Verbandsgebiet:

Entsorgungsfachbetrieb Klingsporn
Mahlenziener Dorfstraße 20
14774 Brandenburg

Telefon: 033832 40 324, Fax: 033832 30 920,

E-Mail:  

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Beetzseegemeinden ist ein Zusammenschluss von Gemeinden bzw. Ortsteilen des Amtes Beetzsee, um gemeinsam die vom Gesetzgeber den Kommunen übertragenen Aufgaben der Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung zu erfüllen. Zu diesem Zweck   plant, errichtet, betreibt und unterhält der Zweckverband die dazu erforderlichen öffentlichen Anlagen im Gebiet seiner Mitgliedsgemeinden (Verbandsgebiet).

Der WAZB betreibt kein eigenes Wasserwerk und keine eigene Kläranlage. Das Trinkwasser für die Versorgung der Mitgliedsgemeinden wird von der BRAWAG GmbH geliefert. Das Schmutzwasser wird ins Netz der BRAWAG GmbH eingeleitet und zur Kläranlage Briest transportiert.

 

 

 

 Verbandsgebiet 
Quelle: Touristische Karte des Amtes Beetzsee
 
Verbandsmitglieder:
  • Gemeinde Beetzsee

            Ortsteil Brielow
            Ortsteil Radewege

  • Gemeinde Beetzseeheide

            Ortsteil Butzow

            Ortsteil Ketzür

  • Gemeinde Roskow

            Ortsteil Lünow

  • Stadt Havelsee

            Ortsteil Briest

 

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung.


Er dient dem öffentlichen Wohl.