Sitzungsprotokolle

Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“

Datum:           06.12.2022

Ort:                 Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee OT Brielow

Beginn:          19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr

Anwesende:                          siehe Teilnehmerliste

Tagesordnung:                     siehe Anlage

I.       Öffentliche Sitzung

TOP 1

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Berndt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

TOP 2

Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

TOP 3

Es liegen keine Anträge auf Änderung zur Tagesordnung öffentlicher Teil vor.

TOP 4

Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 03.03.2022
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen

TOP 6

Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Herr G. Müller übernimmt die Leitung der Wahl. Die Wahl findet offen statt.

Herr Berndt schlägt Herrn Noack als Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vor.

Es stellen sich keine weiteren Kandidaten.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Herr Noack nimmt die Wahl an.

TOP 7

Beratung und Beschluss

Beschluss 008/22 – Auftragsvergabe Jahresabschlussprüfung 2022

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 8

Beratung und Beschluss

Beschluss 009/22 – Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Der Prüfbericht lag den Vertretern im Vorfeld der Sitzung vor.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 9

Beratung und Beschluss

Beschluss 010/22 – Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Der Prüfbericht lag den Vertretern im Vorfeld der Sitzung vor.

Herr Müller erklärt, dass der hohe Jahresverlust im Wesentlichen aus den hohen Tilgungsraten nach der Kreditumschuldung und den nicht kostendeckenden Gebühren, wie auch aus der Nachkalkulation für 2019/2020 ersichtlich, resultiert.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 10

Beratung und Beschluss

Beschluss 011/22 – Gebührenkalkulation 2023/ 2024
und Nachkalkulation 2019/ 2020

Die Kalkulation für 2023 und 2024 wurde extern vergeben und von BKC Kommunal-Consult GmbH, Dallgow-Döberitz durchgeführt. Herr Blume, als Verfasser, ist anwesend und stellt sich den Fragen der Anwesenden.

Die Vorkalkulation für 2023/ 2024 und die Nachkalkulation für 2019/ 2020 lagen den Vertretern der Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Sitzung zur Beratung vor.

Die Nachkalkulation für 2019/2020 weist im Trinkwasserbereich eine Kostenunterdeckung in Höhe von 110.460,15€, im Schmutzwasserbereich (zentral) eine Kostenunterdeckung von 77.775,55€ und bei der Fäkalabfuhr eine Überdeckung von 833,11 € aus.

Die kostendeckenden Mengengebühren für den Kalkulationszeitraum 2023/ 2024 wurden unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation für 2019/ 2020 ermittelt.

Trinkwasser      netto     2,49 €/m³                       (bisher netto 2,38 €/m³)

                         brutto    2,66 € (incl. 7% USt)     (bisher brutto 2,55 €/m³)

Schmutzwasser             4,61 €/m³                       (bisher 4,14 €/m³)

Fäkalabfuhr                 11,99 €/m³                        (bisher 9,39 €/m³)

Bei Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren ergeben sich für eine durchschnittliche Abnahmestelle (3 Personen) mit zentraler Trinkwasserversorgung und zentralem Schmutzwasseranschluss im Verbandsgebiet und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch/ Schmutzwasseranfall von 100m³ folgende Mehrkosten für 2023 und 2024 gegenüber 2022:

Trinkwasser  +11 €                               Schmutzwasser + 47 €

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 11

Beratung und Beschluss

Beschluss 012/22 – 7. Änderungssatzung Abgabensatzung Wasserversorgung

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 12

Beratung und Beschluss

Beschluss 013/22 – 6. Änderungssatzung Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 13

Beratung und Beschluss

Beschluss 014/22 – 8. Änderungssatzung Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)

TOP 14

Beschluss 015/22 – Änderung Verwaltungsgebührensatzung Gebührenliste Umsatzsteuerhinweis

Der Beschluss ist zu korrigieren und wird in die nächste Sitzung im Januar 2023 vertagt.

TOP 15

Informationen des Verbandsvorstehers

1. Änderung der Abrechungsgrundlage für Fäkalabrechnung ab 2022

Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden wurden über den Stand der Abrechnung 2022 nach dem

veränderten Verfahren informiert.

Die Abrechnung für die Bungalows im Verbandsgebiet ist erfolgt. Bungalowgrundstücke mit

Eigenwasserversorgung waren aufgefordert worden, einen Zähler einbauen zu lassen,

der die Wassermenge erfasst, die in die Grube fließt und dann entsorgt wird. Alle Grundstücke,

bei denen keine Entsorgung im Abrechnungsjahr erfolgt ist, wurden mit einer statistischen

Durchschnittsmenge abgerechnet. Diese Menge wurde rechnerisch aus der Gesamtabfuhrmenge

für Bungalowgrundstücke durch die betreffende Anzahl mit 9m³ ermittelt. Für Grundstücke,
die unterjährig bzw. noch keinen Zähler einbauen ließen, erfolgte die Abrechnung 2022

übergangsweise nach tatsächlicher Entsorgungsmenge. Ab dem nächsten Abrechnungsjahr wird

die Abrechnung für diese Grundstücke entsprechend Zählerstand bzw. nach der statistischen

Durchschnittsmenge für vergleichbare Grundstücke im Verbandsgebiet erfolgen. Wurden mehr

Fäkalien abgefahren, würde die tatsächliche Menge angesetzt.

Für Häuser wurde ebenfalls nach der gleichen Methode ein statistischer Durchschnittswert mit 21m³

ermittelt. Dieser wird dann für die Abrechnung im Januar vergleichbar angesetzt.

In der nächsten Sitzung werden noch einmal die Erfahrungen der aktuellen Abrechnung und der ggf.

eingegangenen Widersprüche ausgewertet und diskutiert werden um u.U. die Verfahrensweise
zukünftig angepasst gestalten zu können.

2. Problematik Nutriox

Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden wurden über den Stand zur Problematik Nutriox informiert.

Die Preise für Nutriox sind 2022 so erhöht worden, dass Alternativen gesucht werden mussten

und ein anderer Anbieter mit der Lieferung beauftragt wurde.

Die Verträge mit der Firma Yara sind zum 31.12.2022 unter Mitwirkung von Rechtsanwalt 
Herrn Stieger gekündigt. Auf Initiative von Herrn Stieger hin wurde Klage beim Landgericht Münster

gegen die Firma eingereicht. Klagegrund ist die Nichteinhaltung der vertraglichen Pflicht,

vor Preiserhöhungen über 5% die Zustimmung des Kunden einzuholen. Die über den alten Preis hinaus
bezahlten Rechnungssummen sind rück gefordert worden. Weitere Informationen zum Stand bei der 
nächsten Sitzung.

2023 soll die Suche nach alternativen Lösungsmöglichkeiten erfolgen.

3. Anfrage zum Anschluss der Siedlung am Freiheitsweg

Dem Verband liegt ein Antrag der Siedlungsgemeinschaft auf Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz vor.

Bisher sind 40 Parzellen von insgesamt 147 als Interessenten gelistet.

Eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 verläuft im Freiheitsweg, könnte für den Anschluss zur Verfügung 
stehen. Es stehen keine öffentlichen Flächen für die Verlegung von Trinkwasserleitungen zur Verfügung.

Eine Erschließung würde sich auf die Herstellung ggf. mehrerer Anschlussleitungen mit Wasserzählereinrichtung

im Schachtbauwerk beschränken. Die Siedlungsgemeinschaft müsste als Interessengemeinschaft auftreten

und die Verantwortung für die weitere Planung und Bauausführung auf dem Gelände der Gemeinschaft 
übernehmen. Die technischen Einzelheiten wären mit dem WAZB abzustimmen.

Die Kosten trägt die Interessengemeinschaft. Die Abrechnung mit dem WAZB würde über die

Wasserzählereinrichtung mit der Interessengemeinschaft insgesamt erfolgen. Einzelabrechnungen mit den

angeschlossenen Parzellen müssen intern erfolgen. Die Einzelzähler wären gleichzeitig Zähler für die 
Mengenerfassung der Fäkalabrechnung.

Nach Klärung der Einzelheiten, kann der Anschluss in Aussicht gestellt werden.

 

 

Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“

Datum:           03.03.2022

Ort:                 Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee OT Brielow

Beginn:          19:00 Uhr Ende: 20:45 Uhr

Anwesende:                          siehe Teilnehmerliste

Tagesordnung:                     siehe Tagesordnung zur Sitzung

I.       Öffentliche Sitzung

TOP 1

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Berndt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

TOP 2

Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

TOP 3

Es liegen keine Anträge auf Änderung zur Tagesordnung öffentlicher Teil vor.

TOP 4

Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 30.03.2021
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen

TOP 6

Beschluss 001/22     Wirtschaftsplan 2022

Wirtschaftsplan und Vorbericht lagen den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor der Sitzung

vor und sind von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen worden.

Herr Berndt erläutert. Da die geplanten Investitionen mit vorhandenen liquiden Mitteln finanziert

werden können, sind für 2022 keine Umlagen von den Mitgliedsgemeinden erforderlich.  

Herr Müller stellt Bezug zum TOP 10 her. Im Rahmen der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation

sollen auch längerfristig erforderliche Strategien in die Betrachtungen einbezogen werden,

um beispielsweise die Kreditfinanzierung bis zum Ende der Laufzeit zu gewährleisten und rechtzeitig

eventuell erforderliche Entscheidungen treffen zu können. Dies wird dann für die zukünftige

Wirtschaftsplanung zu berücksichtigen sein.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 001/22)

TOP 7

Beschluss 002/22 – Kassenkreditlinie 2022

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Worttlaut siehe Beschluss 002/22)

TOP 8

Beschluss 003/22 – Auftragsvergabe Jahresabschlussprüfung 2021

In diesem Jahr 2022 soll die Kalkulation/ Nachkalkulation TOP 10 extern vergeben werden.

Die Neuvergabe der Jahresabschlussprüfung wird auf das nächste Jahr verschoben.

Diese Leistung wird 2022 ausgeschrieben werden.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 003/22)

TOP 9

Beschluss 004/22 – Änderung Neufassung Entschädigungssatzung

Die aktuelle Entschädigungssatzung stammt aus dem Jahr 2005. Darin waren Sitzungsgeld

für die Vertreter der Mitgliedsgemeinden von 13 € pro Sitzung und Aufwandsentschädigung

für den Verbandsvorsteher mit 100 € pro Monat festgelegt.

Die Höhe der Sitzungsgelder wird an übliche Summen in vergleichbaren Gremien angepasst.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 004/22)

TOP 10

Beschluss 005/22 – Auftragsvergabe Kalkulation 2023/2024 und Nachkalkulation 2019/ 2020

Die Kalkulation und Nachkalkulation wurde in den vergangenen 4 Perioden (seit 2015/2016) intern

von Mitarbeiterinnen des Verbandes erarbeitet.

Die nächste Kalkulation für 2023/24 und die Nachkalkulation 2019/2020 soll extern beauftragt werden.

Es liegt ein Angebot der Firma BKC Kommunal-Consult GmbH aus Dallgow-Döberitz vor.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 005/22)

TOP 11

Beschluss 006/22 – Verwaltungsgebührensatzung

Der Entwurf der Satzung war allen Mitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugeschickt worden.

Der WAZB war einer der wenigen Einrichtungen, die bisher keine Verwaltungsgebühren erhoben hat.

Es sollen Gebühren erhoben werden für Aufwendungen, die nicht im allgemeinen Interesse,

sondern speziell nur für einzelne Grundstücke oder einzelne Kunden erbracht werden.

Die Höhe der Gebühren wurden kalkuliert nach geschätztem Aufwand für vergleichbare Leistungen

bzw. in Anlehnung der Verwaltungsgebühren von Nachbarverbänden.

Meinungen dazu wurden ausgetauscht. Die Satzung soll ausgefertigt werden.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 006/22)

TOP 12

Beschluss 007/22 – weitere Verfahrensweise infolge Gutachten WAH-WAZB

Das Gutachten über die Folgen/ Konsequenzen einer Fusion bzw. eines Beitritts des WAZB

zum WAH liegt vor. Herr Müller erläutert noch einmal, wie und warum diese Möglichkeit

untersucht wurde. Es wurden Vor- und Nachteile diskutiert. Unter anderem sind die Aussicht

auf günstigere Gebühren für Trink- und Abwasser sowie Fäkalentsorgung für die Kunden

des WAZB und keine Notwendigkeit von Umlagen zur Finanzierung von Investitionen positive

Effekte für den Verband. Personalengpässe im Krankheitsfall oder ungeplante Kosten durch

Havarien wären besser abzufedern. Außerdem würde die Versorgungsstruktur im Amtsbereich

u.U. übersichtlicher.

Dagegen wird ein Verlust der Eigenständigkeit und der Entscheidungsunabhängigkeit befürchtet.

Das Eigentum an Anlagegütern müsste aufgegeben werden.

Herr Müller bringt eine mögliche Alternative zur Diskussion: einen Zusammenschluss des WAZB

mit dem Eigenbetrieb Havelsee. Vorhandenes Personal und technische Ausstattung könnten

gemeinsam genutzt werden. Die Einzelheiten einer solchen amtsinternen Lösung sollen untersucht

werden, ggf. mit einem entsprechenden Gutachten.

Bis dahin wird der Beschluss 007/22 zurückgestellt.

TOP 13

Informationen Verbandsvorsteher:

1. Dem Verband liegt die Anfrage für 7 Grundstücke im Bereich Ziegelei 4-7 Radewege inclusive

Antrag für 2 Grundstücke auf Herstellung von Hausanschlüssen Trinkwasser vor. Das vorhandene

Wasser aus eigenen Brunnen weist sehr schlechte Qualität auf. Die öffentliche

Trinkwasserversorgungsleitung verläuft entlang der Verbindungsstraße Brielow-Radewege.

Es müssten ca. 350m Leitung verlegt werden. Die erforderlichen Kosten, grob geschätzt,

belaufen sich auf ca. 65.000 €. Es stehen nur sehr eingeschränkt (ca. 90m) öffentliche

Flächen für die Verlegung zur Verfügung. Eine Rückfinanzierung über Anschlussbeiträge würde nur

in sehr geringem Umfang erfolgen, Außenbereichsregelung. Die Erschließung ist grundsätzlich

technisch möglich, aber mit Kosten für den Verband verbunden. Es wird entschieden, eine vorbereitende

Planung in Auftrag zu geben. Entsprechend der Kostenschätzung soll dann über die weitere

Verfahrensweise entschieden werden. Die rechtlichen Grundlagen einer Regelung zur Beteiligung

der Kunden an den Kosten müssen im Vorfeld geklärt werden.

 

2. Es liegen Hinweise von Anwohnern der Plauer Straße vor, dass Schachtdeckel des Schmutzwasserkanals

immer wieder freigelegt werden müssen. Dies ist zu prüfen.

 

 

Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes„Beetzseegemeinden“

Ort:                                         Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b,

                                               14778 Beetzsee OT Brielow

Tag:                                       10.12.2019

Beginn:                                  19:00 Uhr        Ende: 19:40 Uhr

Anwesende:                          siehe Teilnehmerliste

Tagesordnung:                     siehe Tagesordnung zur Sitzung

I.       Öffentliche Sitzung
Zu TOP 1
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Noack eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Zu TOP 2
Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Zu TOP 3
Änderungsanträge zur Tagesordnung öffentlicher Teil liegen nicht vor.
Zu TOP 4
Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.12.2019
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.

Zu TOP 5
Keine Anfragen in der Einwohnerfragestunde.

zu TOP 6
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung liegen Wirtschaftsplan und erläuternder Vorbericht dazu vor.
Entsprechend dieser Planung ist eine Verbandsumlage 2020 von insgesamt 175.091,00 € notwendig,
dies entspricht 47,13 € pro Einwohner des Verbandsgebietes. Der vorraussichtliche Jahresverlust von -142.706 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen. Herr Müller und Frau Gregor erläutern Einzelheiten.
Herr Berndt fragt nach, warum keine Investitionen im Investitionsplan aufgelistet sind. Die 2020 geplanten
Baumaßnahmen stellen keine Erweiterung des Anlagenbestandes dar, sind folglich nicht im Investitionsplan
enthalten. Die dafür eingestellten Kosten sind im Kontennachweis zum Erfolgsplan erfasst.
Beschluss 005/19 - Wirtschaftsplan 2020
wird einstimmig gefasst. (Wortlauf siehe Beschluss 005/19)

Zu TOP 7

Beschluss 006/19 - Kassenkreditlinie 2020
wird einstimmig gefasst. (Wortlauf siehe Beschluss 006/19)

Zu TOP 8

Die vorbereitete Vorlage zum Beschluss wird beraten und erläutert.

Die Abrechnung der Fäkalentsorgung auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs ist in

Nachbarverbänden bereits langjährige Praxis. Der Vergleich von Trinkwasserverbrauchs

und Menge des tatsächlich entsorgten Abwasser an Abnahmestellen mit zentraler

Trinkwasserversorgung und dezentraler Schmutzwasserentsorgung ergab, dass im

betrachteten Zeitraum bedeutend weniger Fäkalwasser entsorgt als Trinkwassers geliefert wurde.

Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Abrechnung der Fäkalentsorgung auf den

Trinkwassermaßstab abzustellen. Der Verband hat im Namen der angehörenden Gemeinden

nach brandenburgischem Wassergesetz die Pflicht das gesamte anfallende Abwasser einer

geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Mehrzahl der Grundstücke mit dezentraler Entsorgung

ist nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Diese Abnahmestellen verfügen

i.d.R. über eigene Brunnen. Die verbrauchte Wassermenge und zu entsorgende Fäkalienmenge

muss anderweitig gemessen bzw. geschätzt werden. Die erforderlichen Regelungen sind in der

Änderungssatzung festzulegen. Die betroffenen Kunden werden mit der nächsten Fäkalabrechung

über die zu erwartenden Änderungen informiert. Die Abrechnung für die Fäkalentsorgung wird den

Abrechnungsmodalitäten für Trink- und Schmutzwasser angepasst. Diese Änderungssatzung soll

ab 01.01.2021 in Kraft treten. Die Verbandversammlung beschließt, die Ausfertigung der

6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen –

(GGE) zur Gebührensatzung Grubenentwässerung in der am Abend der Sitzung vorliegenden Form.

Beschluss Nr. 007/19 – 6. Änderungssatzung GGE

wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 007/19)

Zu TOP 9

Für kostenrechnende Einrichtungen sieht der Gesetzgeber eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals

vor. Bei der Kalkulation/ Nachkalkulation der Gebühren hat der Verband bis zur Umschuldung im

Januar 2018 den tatsächlichen Zinssatz in Höhe von 5,88 % angesetzt. Es gibt keine Verpflichtung,

sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls erheblicher

Gebührensprünge in Kauf zu nehmen. Nach der Umschuldung liegt der neue Zinssatz so niedrig, dass

damit keine Kostendeckung erreicht werden kann. Das Gebührenaufkommen soll die nach

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten nicht übersteigen, aber decken. 

Angemessen im Sinne der Vorschriften dürfte ein Mischzinssatz sein, der sich aus dem Zinssatz

längerfristiger Geldanlagen und dem längerfristigen Zinssatz der aufgenommenen Kredite zusammensetzt.

Beide Werte werden hier gleich gewichtet. Der ermittelte kalkulatorische Zinssatz von 3,84 % gilt für

alle Kalkulationen,  die ab 2020 auszufertigen sind.

Beschluss 008/19 - Festlegung der Kalkulatorischen Zinsen
wird einstimmig gefasst.
(Wortlauf siehe Beschluss 008/19)

Zu TOP 10
Informationen des Verbandsvorstehers:
Dem Verband liegen mehrere Erschließungsanfragen von Grundstückseigentümern im Bereich

Kastanienstraße 24-31 in Radewege-Siedlung vor. Die Erschließung mit Trink- und Schmutzwasser

war in der Vergangenheit bereits geplant,  aber nur in sehr geringem Umfang realisiert worden.

Ein Großteil der Grundstücke ist Gemeindeeigentum. Diese Grundstücke sind bisher nicht als ,

Baugrundstücke deklariert. Sollte von Seiten der Gemeinde Interesse an der Veräußerung dieser

Grundstücke bestehen, steigert eine zentrale Erschließung deren Attraktivität. Das Interesse an der

Erschließung soll in der Gemeindevertretung hinterfragt und eine Positionierung der Gemeinden

herbeigeführt werden.

Für die privaten Grundstückseigentümer ist dies aktuell besonders von Interesse, da ab 01.01.2021

die Anschlussstutzenpflicht in Kraft treten wird und Umbaumaßnahmen an den

Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich wären. Sollte die zentrale Erschließung in absehbarer

Zeit erfolgen, würden diese Umbaumaßnahmen entfallen können.

Im Wirtschaftsplan 2020 sind Planungskosten zur Vorbereitung eingestellt. Entsprechend dann

vorliegender Kosten soll in der nächsten Sitzung über die weitere Vorgehensweise beraten werden.

Eine Gegenfinanzierung durch Anschlussbeiträge der Grundstückeigentümer ist im Außenbereich

nur entsprechend der bebauten Fläche ansetzbar. Der Großteil der Erschließungskosten wäre

durch den Verband zu finanzieren.