Sitzungsprotokolle
Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“
Datum: 27.02.2024
Ort: Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee OT Brielow
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:34 Uhr
I. Öffentliche Sitzung
TOP 1
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Berndt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung und die übrigen Anwesenden.
TOP 2
Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.
TOP 3
Es gibt keine Änderungsanträge zur Tagesordnung öffentlicher Teil.
Die Niederschrift öffentlicher Teil der Verbandsversammlung vom 24.01.2023 wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Einwohnerfragestunde entfällt, keine Einwohner anwesend, keine Anfragen.
TOP 6
Beratung und Beschluss
Beschluss 001/24 – Wirtschaftsplan 2024
Der Wirtschaftsplan 2024 ist, wie auch der Plan 2023, im Wesentlichen während der Erarbeitung der Gebührenkalkulation für 2023 und 2024 entstanden. Aufgrund der gestiegenen Kosten im laufenden Jahr 2023 wurden geplante Maßnahmen gestoppt und in den neuen Plan 2024 übernommen.
Im Vorbericht sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst dargestellt.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 7
Beratung und Beschluss
Beschluss 002/24 – Kassenkreditlinie 2024
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 8
Beratung und Beschluss
Beschluss 003/24 – Auftragsvergabe zur Jahresabschlussprüfung 2023
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 9
Informationen des Verbandsvorstehers
Frau Gregor berichtet über laufende und geplante Maßnahmen.
1. Das Land Brandenburg plant den Ausbau der L98 Ortsdurchfahrt Brielow – Rdwg Siedlg
Bauzeit voraussichtlich 2025
Durch die neue Trassenführung der Straße bedingt, werden Bordlage von Schachtdeckel, Armaturen/ Straßenkappen (AVs, S, UHy) im Bereich der zukünftigen Bordbegrenzung liegen. Es sind Umbaumaßnahmen am Leitungsnetz TW und SW notwendig.
Erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung wurden extern vergeben; Planungskosten: 7.500€, in den Wirtschaftsplan 2024 eingestellt.
Die Baukosten für Umbau der Hausanschlüsse und Schachtbauwerke wurden auf 70.000€ geschätzt, Kostenbeteiligung durch das Land Brandenburg mit 50% aufgrund des Rahmenvertrages.
In Vorbereitung der Umbaumaßnahmen wird die Kanalreinigung/ Zustands-dokumentation im Bereich der geplanten Baustrecke im März/ April stattfinden.
2. Bezugnehmend auf die Informationen aus der Sitzung vom 06.12.2022 TOP 15
Insgesamt 589 Sammelgruben/ KKA davon
85 Häuser und 504 Bungalows
Abrechnung erfolgte 2023 zum ersten Mal nach FZ (Brunnenzähler) bzw. Schätzung nach Durchschnitt,
Ermittelter Schätzwert 2023: Häuser (H): 13m³, 2022: 21m³
Bungalows (B): 5m³, 2022: 9m³
Dieser Wert wird jährlich neu ermittelt.
Getrennt nach Häusern und Bungalows wird die Gesamtentsorgungsmenge durch die Anzahl der entsorgten Gruben geteilt.
Einbau der Fäkalzähler geht relativ langsam, bisher 32%, d.h. von 589 Gruben noch 402 ohne Zähler, lediglich 187 Abnahmestellen konnten nach tatsächlichem Zählerstand abgerechnet werden. Ist die tatsächlich entsorgte Menge größer als die geschätzte wird die tatsächliche Menge abgerechnet.
Für Grundstücke mit zentralem Trinkwasseranschluss wird für die Abrechnung die Trinkwassermenge als Entsorgungsmenge angesetzt.
Widerspruchsbearbeitung: Anzahl der Widersprüche: 2023: 8 Widersprüche (2022: 21 Wdspr.)
Art der Widersprüche: 6x gegen geschätzte Menge
Art der Beantwortung ->Bezug Satzung und Infoschreiben im Vorfeld der Abrechnung
3. Ab 01.01.2019 war die Ansaugstutzenpflicht für Grundstücke mit Grubenentwässerung in Kraft getreten
Von den insgesamt 589 Sammelgruben sind nur noch 87 ohne Ansaugstutzen. Darunter sind auf Antrag befreite Grundstücke wegen unzumutbarem Herstellungsaufwand bzw. Befristung wegen individueller Hindernisse.
4. Geplanter Trinkwasseranschluss Siedlungsgemeinschaft Freiheitsweg, Stand der Vorbereitung:
In der Sitzung vom 06.12.2022 war dies bereits thematisiert worden.
Der Anschluss wurde nach Klärung der Druckverhältnisse in Aussicht gestellt.
Die Prüfung der Druckverhältnisse ist 2023 erfolgt. Es sind keine Einschränkungen für die Versorgung der hinter gelegenen Grundstücke im Gebiet Am Seehof zu erwarten. Der Anschluss der Siedlungsgemeinschaft wird in diesem Jahr auf den Weg gebracht.
5. Im Wirtschaftsjahr 2024 ist zur Feststellung von Fremdeinleitern ins Kanalnetz das Ausnebeln in der Ortslage Briest geplant
Brielow: 2014, 2015/2016, 2017 abschnittsweise
Radewege: 2018/2019
Ketzür/ Lünow: 2019/2020
Butzow: geplant 2025
6. Stand Klage WAZB vs Yara (Nutriox)
Das Landgericht Münster hatte mit Gerichtsbeschluss vom 12.05.2023 unsere Klage gegen die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, wie im Vertrag geregelt, angehobenen Preise abgewiesen.
RA Stieger hatte Berufung eingelegt, die durch das Oberlandesgericht Hamm angenommen wurde. Der Verhandlungstermin wurde auf den 07.10.2024 festgesetzt.
Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“
Datum: 06.12.2022
Ort: Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee OT Brielow
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste
Tagesordnung: siehe Anlage
I. Öffentliche Sitzung
TOP 1
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Berndt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
TOP 2
Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.
TOP 3
Es liegen keine Anträge auf Änderung zur Tagesordnung öffentlicher Teil vor.
TOP 4
Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 03.03.2022
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Einwohnerfragestunde
Keine Anfragen
TOP 6
Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
Herr G. Müller übernimmt die Leitung der Wahl. Die Wahl findet offen statt.
Herr Berndt schlägt Herrn Noack als Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vor.
Es stellen sich keine weiteren Kandidaten.
Die Wahl erfolgt einstimmig.
Herr Noack nimmt die Wahl an.
TOP 7
Beratung und Beschluss
Beschluss 008/22 – Auftragsvergabe Jahresabschlussprüfung 2022
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 8
Beratung und Beschluss
Beschluss 009/22 – Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Der Prüfbericht lag den Vertretern im Vorfeld der Sitzung vor.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 9
Beratung und Beschluss
Beschluss 010/22 – Beschluss zur geprüften Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Der Prüfbericht lag den Vertretern im Vorfeld der Sitzung vor.
Herr Müller erklärt, dass der hohe Jahresverlust im Wesentlichen aus den hohen Tilgungsraten nach der Kreditumschuldung und den nicht kostendeckenden Gebühren, wie auch aus der Nachkalkulation für 2019/2020 ersichtlich, resultiert.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 10
Beratung und Beschluss
Beschluss 011/22 – Gebührenkalkulation 2023/ 2024
und Nachkalkulation 2019/ 2020
Die Kalkulation für 2023 und 2024 wurde extern vergeben und von BKC Kommunal-Consult GmbH, Dallgow-Döberitz durchgeführt. Herr Blume, als Verfasser, ist anwesend und stellt sich den Fragen der Anwesenden.
Die Vorkalkulation für 2023/ 2024 und die Nachkalkulation für 2019/ 2020 lagen den Vertretern der Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Sitzung zur Beratung vor.
Die Nachkalkulation für 2019/2020 weist im Trinkwasserbereich eine Kostenunterdeckung in Höhe von 110.460,15€, im Schmutzwasserbereich (zentral) eine Kostenunterdeckung von 77.775,55€ und bei der Fäkalabfuhr eine Überdeckung von 833,11 € aus.
Die kostendeckenden Mengengebühren für den Kalkulationszeitraum 2023/ 2024 wurden unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation für 2019/ 2020 ermittelt.
Trinkwasser netto 2,49 €/m³ (bisher netto 2,38 €/m³)
brutto 2,66 € (incl. 7% USt) (bisher brutto 2,55 €/m³)
Schmutzwasser 4,61 €/m³ (bisher 4,14 €/m³)
Fäkalabfuhr 11,99 €/m³ (bisher 9,39 €/m³)
Bei Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren ergeben sich für eine durchschnittliche Abnahmestelle (3 Personen) mit zentraler Trinkwasserversorgung und zentralem Schmutzwasseranschluss im Verbandsgebiet und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch/ Schmutzwasseranfall von 100m³ folgende Mehrkosten für 2023 und 2024 gegenüber 2022:
Trinkwasser +11 € Schmutzwasser + 47 €
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 11
Beratung und Beschluss
Beschluss 012/22 – 7. Änderungssatzung Abgabensatzung Wasserversorgung
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 12
Beratung und Beschluss
Beschluss 013/22 – 6. Änderungssatzung Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 13
Beratung und Beschluss
Beschluss 014/22 – 8. Änderungssatzung Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Anlage)
TOP 14
Beschluss 015/22 – Änderung Verwaltungsgebührensatzung Gebührenliste Umsatzsteuerhinweis
Der Beschluss ist zu korrigieren und wird in die nächste Sitzung im Januar 2023 vertagt.
TOP 15
Informationen des Verbandsvorstehers
1. Änderung der Abrechungsgrundlage für Fäkalabrechnung ab 2022
Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden wurden über den Stand der Abrechnung 2022 nach dem
veränderten Verfahren informiert.
Die Abrechnung für die Bungalows im Verbandsgebiet ist erfolgt. Bungalowgrundstücke mit
Eigenwasserversorgung waren aufgefordert worden, einen Zähler einbauen zu lassen,
der die Wassermenge erfasst, die in die Grube fließt und dann entsorgt wird. Alle Grundstücke,
bei denen keine Entsorgung im Abrechnungsjahr erfolgt ist, wurden mit einer statistischen
Durchschnittsmenge abgerechnet. Diese Menge wurde rechnerisch aus der Gesamtabfuhrmenge
für Bungalowgrundstücke durch die betreffende Anzahl mit 9m³ ermittelt. Für Grundstücke,
die unterjährig bzw. noch keinen Zähler einbauen ließen, erfolgte die Abrechnung 2022
übergangsweise nach tatsächlicher Entsorgungsmenge. Ab dem nächsten Abrechnungsjahr wird
die Abrechnung für diese Grundstücke entsprechend Zählerstand bzw. nach der statistischen
Durchschnittsmenge für vergleichbare Grundstücke im Verbandsgebiet erfolgen. Wurden mehr
Fäkalien abgefahren, würde die tatsächliche Menge angesetzt.
Für Häuser wurde ebenfalls nach der gleichen Methode ein statistischer Durchschnittswert mit 21m³
ermittelt. Dieser wird dann für die Abrechnung im Januar vergleichbar angesetzt.
In der nächsten Sitzung werden noch einmal die Erfahrungen der aktuellen Abrechnung und der ggf.
eingegangenen Widersprüche ausgewertet und diskutiert werden um u.U. die Verfahrensweise
zukünftig angepasst gestalten zu können.
2. Problematik Nutriox
Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden wurden über den Stand zur Problematik Nutriox informiert.
Die Preise für Nutriox sind 2022 so erhöht worden, dass Alternativen gesucht werden mussten
und ein anderer Anbieter mit der Lieferung beauftragt wurde.
Die Verträge mit der Firma Yara sind zum 31.12.2022 unter Mitwirkung von Rechtsanwalt
Herrn Stieger gekündigt. Auf Initiative von Herrn Stieger hin wurde Klage beim Landgericht Münster
gegen die Firma eingereicht. Klagegrund ist die Nichteinhaltung der vertraglichen Pflicht,
vor Preiserhöhungen über 5% die Zustimmung des Kunden einzuholen. Die über den alten Preis hinaus
bezahlten Rechnungssummen sind rück gefordert worden. Weitere Informationen zum Stand bei der
nächsten Sitzung.
2023 soll die Suche nach alternativen Lösungsmöglichkeiten erfolgen.
3. Anfrage zum Anschluss der Siedlung am Freiheitsweg
Dem Verband liegt ein Antrag der Siedlungsgemeinschaft auf Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz vor.
Bisher sind 40 Parzellen von insgesamt 147 als Interessenten gelistet.
Eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 verläuft im Freiheitsweg, könnte für den Anschluss zur Verfügung
stehen. Es stehen keine öffentlichen Flächen für die Verlegung von Trinkwasserleitungen zur Verfügung.
Eine Erschließung würde sich auf die Herstellung ggf. mehrerer Anschlussleitungen mit Wasserzählereinrichtung
im Schachtbauwerk beschränken. Die Siedlungsgemeinschaft müsste als Interessengemeinschaft auftreten
und die Verantwortung für die weitere Planung und Bauausführung auf dem Gelände der Gemeinschaft
übernehmen. Die technischen Einzelheiten wären mit dem WAZB abzustimmen.
Die Kosten trägt die Interessengemeinschaft. Die Abrechnung mit dem WAZB würde über die
Wasserzählereinrichtung mit der Interessengemeinschaft insgesamt erfolgen. Einzelabrechnungen mit den
angeschlossenen Parzellen müssen intern erfolgen. Die Einzelzähler wären gleichzeitig Zähler für die
Mengenerfassung der Fäkalabrechnung.
Nach Klärung der Einzelheiten, kann der Anschluss in Aussicht gestellt werden.
Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Beetzseegemeinden“
Datum: 03.03.2022
Ort: Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee OT Brielow
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:45 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste
Tagesordnung: siehe Tagesordnung zur Sitzung
I. Öffentliche Sitzung
TOP 1
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Berndt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
TOP 2
Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.
TOP 3
Es liegen keine Anträge auf Änderung zur Tagesordnung öffentlicher Teil vor.
TOP 4
Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 30.03.2021
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Einwohnerfragestunde
Keine Anfragen
TOP 6
Beschluss 001/22 Wirtschaftsplan 2022
Wirtschaftsplan und Vorbericht lagen den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor der Sitzung
vor und sind von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen worden.
Herr Berndt erläutert. Da die geplanten Investitionen mit vorhandenen liquiden Mitteln finanziert
werden können, sind für 2022 keine Umlagen von den Mitgliedsgemeinden erforderlich.
Herr Müller stellt Bezug zum TOP 10 her. Im Rahmen der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation
sollen auch längerfristig erforderliche Strategien in die Betrachtungen einbezogen werden,
um beispielsweise die Kreditfinanzierung bis zum Ende der Laufzeit zu gewährleisten und rechtzeitig
eventuell erforderliche Entscheidungen treffen zu können. Dies wird dann für die zukünftige
Wirtschaftsplanung zu berücksichtigen sein.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 001/22)
TOP 7
Beschluss 002/22 – Kassenkreditlinie 2022
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Worttlaut siehe Beschluss 002/22)
TOP 8
Beschluss 003/22 – Auftragsvergabe Jahresabschlussprüfung 2021
In diesem Jahr 2022 soll die Kalkulation/ Nachkalkulation TOP 10 extern vergeben werden.
Die Neuvergabe der Jahresabschlussprüfung wird auf das nächste Jahr verschoben.
Diese Leistung wird 2022 ausgeschrieben werden.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 003/22)
TOP 9
Beschluss 004/22 – Änderung Neufassung Entschädigungssatzung
Die aktuelle Entschädigungssatzung stammt aus dem Jahr 2005. Darin waren Sitzungsgeld
für die Vertreter der Mitgliedsgemeinden von 13 € pro Sitzung und Aufwandsentschädigung
für den Verbandsvorsteher mit 100 € pro Monat festgelegt.
Die Höhe der Sitzungsgelder wird an übliche Summen in vergleichbaren Gremien angepasst.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 004/22)
TOP 10
Beschluss 005/22 – Auftragsvergabe Kalkulation 2023/2024 und Nachkalkulation 2019/ 2020
Die Kalkulation und Nachkalkulation wurde in den vergangenen 4 Perioden (seit 2015/2016) intern
von Mitarbeiterinnen des Verbandes erarbeitet.
Die nächste Kalkulation für 2023/24 und die Nachkalkulation 2019/2020 soll extern beauftragt werden.
Es liegt ein Angebot der Firma BKC Kommunal-Consult GmbH aus Dallgow-Döberitz vor.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 005/22)
TOP 11
Beschluss 006/22 – Verwaltungsgebührensatzung
Der Entwurf der Satzung war allen Mitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugeschickt worden.
Der WAZB war einer der wenigen Einrichtungen, die bisher keine Verwaltungsgebühren erhoben hat.
Es sollen Gebühren erhoben werden für Aufwendungen, die nicht im allgemeinen Interesse,
sondern speziell nur für einzelne Grundstücke oder einzelne Kunden erbracht werden.
Die Höhe der Gebühren wurden kalkuliert nach geschätztem Aufwand für vergleichbare Leistungen
bzw. in Anlehnung der Verwaltungsgebühren von Nachbarverbänden.
Meinungen dazu wurden ausgetauscht. Die Satzung soll ausgefertigt werden.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 006/22)
TOP 12
Beschluss 007/22 – weitere Verfahrensweise infolge Gutachten WAH-WAZB
Das Gutachten über die Folgen/ Konsequenzen einer Fusion bzw. eines Beitritts des WAZB
zum WAH liegt vor. Herr Müller erläutert noch einmal, wie und warum diese Möglichkeit
untersucht wurde. Es wurden Vor- und Nachteile diskutiert. Unter anderem sind die Aussicht
auf günstigere Gebühren für Trink- und Abwasser sowie Fäkalentsorgung für die Kunden
des WAZB und keine Notwendigkeit von Umlagen zur Finanzierung von Investitionen positive
Effekte für den Verband. Personalengpässe im Krankheitsfall oder ungeplante Kosten durch
Havarien wären besser abzufedern. Außerdem würde die Versorgungsstruktur im Amtsbereich
u.U. übersichtlicher.
Dagegen wird ein Verlust der Eigenständigkeit und der Entscheidungsunabhängigkeit befürchtet.
Das Eigentum an Anlagegütern müsste aufgegeben werden.
Herr Müller bringt eine mögliche Alternative zur Diskussion: einen Zusammenschluss des WAZB
mit dem Eigenbetrieb Havelsee. Vorhandenes Personal und technische Ausstattung könnten
gemeinsam genutzt werden. Die Einzelheiten einer solchen amtsinternen Lösung sollen untersucht
werden, ggf. mit einem entsprechenden Gutachten.
Bis dahin wird der Beschluss 007/22 zurückgestellt.
TOP 13
Informationen Verbandsvorsteher:
1. Dem Verband liegt die Anfrage für 7 Grundstücke im Bereich Ziegelei 4-7 Radewege inclusive
Antrag für 2 Grundstücke auf Herstellung von Hausanschlüssen Trinkwasser vor. Das vorhandene
Wasser aus eigenen Brunnen weist sehr schlechte Qualität auf. Die öffentliche
Trinkwasserversorgungsleitung verläuft entlang der Verbindungsstraße Brielow-Radewege.
Es müssten ca. 350m Leitung verlegt werden. Die erforderlichen Kosten, grob geschätzt,
belaufen sich auf ca. 65.000 €. Es stehen nur sehr eingeschränkt (ca. 90m) öffentliche
Flächen für die Verlegung zur Verfügung. Eine Rückfinanzierung über Anschlussbeiträge würde nur
in sehr geringem Umfang erfolgen, Außenbereichsregelung. Die Erschließung ist grundsätzlich
technisch möglich, aber mit Kosten für den Verband verbunden. Es wird entschieden, eine vorbereitende
Planung in Auftrag zu geben. Entsprechend der Kostenschätzung soll dann über die weitere
Verfahrensweise entschieden werden. Die rechtlichen Grundlagen einer Regelung zur Beteiligung
der Kunden an den Kosten müssen im Vorfeld geklärt werden.
2. Es liegen Hinweise von Anwohnern der Plauer Straße vor, dass Schachtdeckel des Schmutzwasserkanals
immer wieder freigelegt werden müssen. Dies ist zu prüfen.
Niederschrift zur Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes„Beetzseegemeinden“
Ort: Amt Beetzsee, Chausseestraße 33 b,
14778 Beetzsee OT Brielow
Tag: 10.12.2019
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste
Tagesordnung: siehe Tagesordnung zur Sitzung
I. Öffentliche Sitzung
Zu TOP 1
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Noack eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Zu TOP 2
Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Zu TOP 3
Änderungsanträge zur Tagesordnung öffentlicher Teil liegen nicht vor.
Zu TOP 4
Die Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.12.2019
– Öffentliche Sitzung – wird einstimmig bestätigt.
Zu TOP 5
Keine Anfragen in der Einwohnerfragestunde.
zu TOP 6
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung liegen Wirtschaftsplan und erläuternder Vorbericht dazu vor.
Entsprechend dieser Planung ist eine Verbandsumlage 2020 von insgesamt 175.091,00 € notwendig,
dies entspricht 47,13 € pro Einwohner des Verbandsgebietes. Der vorraussichtliche Jahresverlust von -142.706 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen. Herr Müller und Frau Gregor erläutern Einzelheiten.
Herr Berndt fragt nach, warum keine Investitionen im Investitionsplan aufgelistet sind. Die 2020 geplanten
Baumaßnahmen stellen keine Erweiterung des Anlagenbestandes dar, sind folglich nicht im Investitionsplan
enthalten. Die dafür eingestellten Kosten sind im Kontennachweis zum Erfolgsplan erfasst.
Beschluss 005/19 - Wirtschaftsplan 2020
wird einstimmig gefasst. (Wortlauf siehe Beschluss 005/19)
Zu TOP 7
Beschluss 006/19 - Kassenkreditlinie 2020
wird einstimmig gefasst. (Wortlauf siehe Beschluss 006/19)
Zu TOP 8
Die vorbereitete Vorlage zum Beschluss wird beraten und erläutert.
Die Abrechnung der Fäkalentsorgung auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs ist in
Nachbarverbänden bereits langjährige Praxis. Der Vergleich von Trinkwasserverbrauchs
und Menge des tatsächlich entsorgten Abwasser an Abnahmestellen mit zentraler
Trinkwasserversorgung und dezentraler Schmutzwasserentsorgung ergab, dass im
betrachteten Zeitraum bedeutend weniger Fäkalwasser entsorgt als Trinkwassers geliefert wurde.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Abrechnung der Fäkalentsorgung auf den
Trinkwassermaßstab abzustellen. Der Verband hat im Namen der angehörenden Gemeinden
nach brandenburgischem Wassergesetz die Pflicht das gesamte anfallende Abwasser einer
geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Mehrzahl der Grundstücke mit dezentraler Entsorgung
ist nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Diese Abnahmestellen verfügen
i.d.R. über eigene Brunnen. Die verbrauchte Wassermenge und zu entsorgende Fäkalienmenge
muss anderweitig gemessen bzw. geschätzt werden. Die erforderlichen Regelungen sind in der
Änderungssatzung festzulegen. Die betroffenen Kunden werden mit der nächsten Fäkalabrechung
über die zu erwartenden Änderungen informiert. Die Abrechnung für die Fäkalentsorgung wird den
Abrechnungsmodalitäten für Trink- und Schmutzwasser angepasst. Diese Änderungssatzung soll
ab 01.01.2021 in Kraft treten. Die Verbandversammlung beschließt, die Ausfertigung der
6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Grundstücksentwässerungsanlagen –
(GGE) zur Gebührensatzung Grubenentwässerung in der am Abend der Sitzung vorliegenden Form.
Beschluss Nr. 007/19 – 6. Änderungssatzung GGE
wird einstimmig gefasst. (Wortlaut siehe Beschluss 007/19)
Zu TOP 9
Für kostenrechnende Einrichtungen sieht der Gesetzgeber eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals
vor. Bei der Kalkulation/ Nachkalkulation der Gebühren hat der Verband bis zur Umschuldung im
Januar 2018 den tatsächlichen Zinssatz in Höhe von 5,88 % angesetzt. Es gibt keine Verpflichtung,
sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls erheblicher
Gebührensprünge in Kauf zu nehmen. Nach der Umschuldung liegt der neue Zinssatz so niedrig, dass
damit keine Kostendeckung erreicht werden kann. Das Gebührenaufkommen soll die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten nicht übersteigen, aber decken.
Angemessen im Sinne der Vorschriften dürfte ein Mischzinssatz sein, der sich aus dem Zinssatz
längerfristiger Geldanlagen und dem längerfristigen Zinssatz der aufgenommenen Kredite zusammensetzt.
Beide Werte werden hier gleich gewichtet. Der ermittelte kalkulatorische Zinssatz von 3,84 % gilt für
alle Kalkulationen, die ab 2020 auszufertigen sind.
Beschluss 008/19 - Festlegung der Kalkulatorischen Zinsen
wird einstimmig gefasst. (Wortlauf siehe Beschluss 008/19)
Zu TOP 10
Informationen des Verbandsvorstehers:
Dem Verband liegen mehrere Erschließungsanfragen von Grundstückseigentümern im Bereich
Kastanienstraße 24-31 in Radewege-Siedlung vor. Die Erschließung mit Trink- und Schmutzwasser
war in der Vergangenheit bereits geplant, aber nur in sehr geringem Umfang realisiert worden.
Ein Großteil der Grundstücke ist Gemeindeeigentum. Diese Grundstücke sind bisher nicht als ,
Baugrundstücke deklariert. Sollte von Seiten der Gemeinde Interesse an der Veräußerung dieser
Grundstücke bestehen, steigert eine zentrale Erschließung deren Attraktivität. Das Interesse an der
Erschließung soll in der Gemeindevertretung hinterfragt und eine Positionierung der Gemeinden
herbeigeführt werden.
Für die privaten Grundstückseigentümer ist dies aktuell besonders von Interesse, da ab 01.01.2021
die Anschlussstutzenpflicht in Kraft treten wird und Umbaumaßnahmen an den
Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich wären. Sollte die zentrale Erschließung in absehbarer
Zeit erfolgen, würden diese Umbaumaßnahmen entfallen können.
Im Wirtschaftsplan 2020 sind Planungskosten zur Vorbereitung eingestellt. Entsprechend dann
vorliegender Kosten soll in der nächsten Sitzung über die weitere Vorgehensweise beraten werden.
Eine Gegenfinanzierung durch Anschlussbeiträge der Grundstückeigentümer ist im Außenbereich
nur entsprechend der bebauten Fläche ansetzbar. Der Großteil der Erschließungskosten wäre
durch den Verband zu finanzieren.